Die neue Grundsteuerreform

Die neue Grundsteuerreform – Im Jahr 2022 wird es eine flächendeckende Neubewertung aller Grundstücke (hierzu zählen auch Eigentumswohnungen) für die Festsetzung der Grundsteuer geben. Von der Grundsteuerreform werden ca. 36 Mio. wirtschaftliche Einheiten (bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Betriebe der Land und Forstwirtschaft) in ganz Deutschland betroffen sein. In Rheinland-Pfalz sind das rund 2,5 Millionen wirtschaftliche Einheiten. Dies betrifft z.B. Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Geschäftsgrundstücke, Mietwohngrundstücke, aber auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

In diesem Zusammenhang werden alle Grundstückseigentümer dazu verpflichtet, gesonderte Steuererklärungen zur Wertermittlung Ihrer Grundbesitzeinheiten einzureichen. Nach dem derzeitigen Willen des Gesetzgebers sollen alle betroffenen Steuerpflichtigen ab dem 01. Juli 2022 bis spätestens zum 31. Oktober 2022 eine Steuererklärung zur Ermittlung der Grundsteuerwerte auf den Bewertungsstichtag 01. Januar 2022 digital an das Finanzamt übermitteln.

Grund der Grundsteuerreform war das Urteil vom 10. April 2018 des Bundesverfassungsgerichts in dem die Einheitsbewertung, die der bisherigen Grundsteuerermittlung zu Grunde liegt, für verfassungswidrig erklärt wurde.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Erfüllung der Verpflichtung zur Abgabe von entsprechenden Feststellungserklärungen (Gem. § 228 Abs. 1 Bewertungsgesetz).

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