Photovoltaik

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die steuerliche Beratung bei dem Betrieb von Photovoltaikanlagen. Durch den Kauf und die Installation einer Photovoltaikanlage bieten sich Ihnen eine Vielzahl von steuerlichen Vorteilen.

Durch den Betrieb einer Photovoltaikanlage auf z. B. dem Dach eines Einfamilienhauses wird die bisherige Privatperson zum umsatzsteuerlichen Unternehmer. Mit der Photovoltaikanlage erzielen Sie sodann Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Als umsatzsteuerlicher Existenzgründer müssen Sie im Jahr der Gründung und im Folgejahr monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben. Darüber hinaus muss zum Ende eines Kalenderjahres eine Gewinnermittlung (meistens eine Einnahme-Überschuss-Rechnung) erstellt werden sowie eine Umsatzsteuer(jahres)erklärung. Eine Gewerbesteuererklärung ist meist nicht erforderlich.

Bereits im Jahr der der Planung einer solchen Photovoltaikanlage sind steuerliche Ansatzmöglichkeiten gegeben (z.B. der Investitionsabzugsbetrag sog. IAB). Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, bereits vor der Anschaffung der Anlage gut informiert zu sein um alle steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen zu können.

Von Anfang an beraten wir Sie umfangreich. Wir melden Sie beim Finanzamt an; wir bearbeiten dazu die dazugehörigen Fragebögen und Anträge, damit Sie das Umsatzsteuerguthaben aus der Photovoltaikanlage erstattet bekommen. Weiterhin bearbeiten wir anfänglich die Umsatzsteuervoranmeldung und es erfolgt eine umfangreiche Einarbeitung in dieses Thema.

Gerne erstellen wir für Sie:
• die monatliche Buchführung
• die monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen
• die Gewinnermittlung (jährlich)
• das Anlageverzeichnis (jährlich)
• die Gewerbesteuererklärung (jährlich, meist nicht erforderlich)
• die Umsatzsteuererklärung (jährlich)

Kommen Sie auf uns zu. Auch hier gilt der Grundsatz: Erst beraten lassen, dann erwerben!