Strafbefreiende Selbstanzeige

Steuerhinterziehung wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, in schweren Fällen bis zu 10 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Da Freiheitsstrafen unter 6 Monaten grundsätzlich nicht verhängt werden, kommt der Geldstrafe besondere Bedeutung zu. Der BGH hat erst kürzlich eine Anpassung der Strafen bei Steuerhinterziehung zu der strengeren Strafpraxis bei Betrug verlangt.

Die Bestrafung wegen einer Steuerhinterziehung, die vollendet, aber nicht entdeckt ist, lässt sich vermeiden, wenn eine strafbefreiende Selbstanzeige vorgenommen wird. Sie wird als eine Einladung an den Steuerbürger, zur Steuerehrlichkeit zurückzufinden, betrachtet. Der Gesetzgeber hat mittels der Regelungen im sog. Schwarzgeldbekämpfungsgesetz massiv in das Recht der Selbstanzeige eingegriffen.

Straffreiheit aufgrund einer Selbstanzeige tritt danach nur noch ein, wenn unrichtige oder unvollständige Angaben umfassend (und nicht nur teilweise) bei der Finanzbehörde berichtigt oder ergänzt oder unterlassene Angaben nachgeholt werden. Aus diesem Grund ist es enorm wichtig, dass die Selbstanzeigen so gestaltet sind, dass sie auch zur gewünschten Straffreiheit führen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

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