Verrechnungspreise

Dem ganzen Thema kann man dadurch vorbeugen, dass die lt. Gesetz geforderten Dokumentationspflichten zeitnah und gemäß den Anforderungen der Finanzverwaltung erstellt werden.

Sinn und Zweck ist es, dass die Verrechnungspreise den Fremdvergleichsgrundsätzen entsprechen. Die Dokumentationen sollen die Einhaltung dieser Grundsätze darlegen und untermauern.

Wesentliche Bausteine bei der Ermittlung und Überprüfung von Verrechnungspreisen sind die Beschreibung der Tätigkeitsbereiche, die Darstellung der Geschäftsbeziehungen, die sog. Funktions- und Risikoanalyse, die Darstellung der gewählten Geschäftsstrategien und der Markt- und Wettbewerbsverhältnisse, die Darstellung der angewandten Verrechnungspreismethode; die Begründung der Geeignetheit der angewandten Methode sowie die Aufbereitung der zum Vergleich herangezogenen Preise (Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung; GAufzV).

Bei einer Betriebsprüfung ist entscheidend, dass Sie dem Finanzamt ausführlich nachweisen, mit allgemein üblichen Verrechnungspreisen gearbeitet zu haben.

Verstoßen Sie gegen Ihre Aufzeichnungs- und Dokumentationspflicht hat der Gesetzgeber umfangreiche und empfindliche Sanktionen vorgesehen (§ 162 ff. Abgabenordnung).

  • Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich:
    Ihre derzeitigen Verrechnungspreise zu überprüfen bzw. neu zu berechnen
  • bereits erstellt Verrechnungspreisdokumentationen auf Vollständigkeit zu prüfen
  • Verrechnungspreisdokumentationen für Sie neu zu erstellen
  • Sie bei Betriebsprüfungen diesbezüglich zu unterstützen.

 

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