Internationales Steuerrecht

Umsatzsteuer

Bei Leistungsbeziehungen innerhalb der EU sowie auch mit Drittländern (z.B. Großbritannien, Schweiz) ist die korrekte Fakturierung der Umsatzsteuer besonders wichtig. Zu Unterscheiden ist hierbei in erster Linie, ob es sich bei den getätigten Umsätzen um Lieferungen bzw. sonstige Leistungen handelt um den entsprechenden Ort der Lieferung und sonstigen Leistung bestimmen zu können. Es ist immer schaden, wenn erst die Betriebsprüfung im Nachhinein feststellt, dass 19% Umsatzsteuer dem Kunden hätten berechnet werden müssen und die Geschäftsbeziehungen bereits beendet sind bzw. der Kunden mittlerweile insolvent ist.

Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich:

  • Umsatzsteuerpflicht im In- bzw. Ausland
  • Vorliegen von Steuerfreiheiten bzw. Optionsmöglichkeiten zur Umsatzsteuerpflicht
  • Vorsteuervergütungsverfahren im EU-Ausland
  • Umkehrung von Steuerschuldnerschaften (§ 13b UStG, reverse-charge-Verfahren)
  • innergemeinschaftlicher Versandhandel an Privatpersonen (One-Stop-Shop; OSS)
  • Versandhandel an Privatpersonen in der EU aus dem Drittland (Import-One-Stop-Shop; IOSS)

 

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